Anpassung an die Mehrwertsteuervorschriften

Die Reisebüros fallen unter eine besondere Mehrwertsteuerregelung.
Die Frist für die Anpassung an die Mehrwertsteuervorschriften ist daher der 1. Juli 2022.
Die Reisebüros fallen unter eine besondere Mehrwertsteuerregelung.
Die Frist für die Anpassung an die Mehrwertsteuervorschriften ist daher der 1. Juli 2022.